Terminvereinbarung für die Schutzimpfung gegen "Affenpocken" (Mpox)

Impfberechtigte Personen [1], für die eine Empfehlung der STIKO bezüglich einer Impfung gegen "Affenpocken" (Mpox) vorliegt, können bei der Aids-Hilfe Konstanz einen Impftermin vereinbaren. Bitte rufen Sie uns hierzu an (Tel. +49 7531 282188).
Die Impftermine werden in Kooperation mit der Facharztpraxis für Innere Medizin, Hämatologie/Onkologie, HIV-Schwerpunkt im Facharztzentrum am Klinikum Konstanz entsprechend den aktuell geltenden Priorisierungshinweisen vergeben.
Personen, die bereits einen Impftermin erhalten haben, sollten folgende Unterlagen zum Termin mitbringen:
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen Affenpocken
- Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen Affenpocken
- Versichertenkarte der Krankenversicherung
- Impfbuch
- Personalausweis bzw. Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland
Ausführliche Informationen zum Thema „Affenpocken“ finden Sie im Internet unter
- Deutsche Aidshilfe zu "Affenpocken" (Mpox)
- Deutsche Aidshilfe zur "Affenpocken" (Mpox)-Impfung
- Erklärvideos der Deutschen Aidshilfe
- ICH WEISS WAS ICH TU (IWWIT) - Bundesweite Präventionskampagne der Deutschen Aidshilfe für schwule und bisexuelle cis und trans* Männer sowie andere Männer, die Sex mit Männern haben
- Robert Koch-Institut (RKI)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Aktuelle Hinweise zur Frage „Wo kann ich mich gegen „Affenpocken“ impfen lassen?“ finden Sie für alle deutschen Bundesländer unter
- Deutsche Aidshilfe
- IWWIT - Bundesweite Präventionskampagne der Deutschen Aidshilfe für schwule und bisexuelle cis und trans* Männer sowie andere Männer, die Sex mit Männern haben
[1] Nach Auskunft des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 28.07.2022 wurde in der Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg festgelegt, „dass impfberechtigte Personen alle Bürgerinnen und Bürger sind, die in Deutschland wohnen, auch wenn sie nicht gesetzlich krankenversichert sind (z.B. Heilfürsorgeberechtigte, Asylbewerber mit eingeschränktem Leistungsanspruch nach AsylbLG, Bundespolizeibeamte, Soldaten, privat Krankenversicherte). Es gilt somit das Wohnortprinzip. Personen, die in der Schweiz leben, können somit gemäß der Vereinbarung nicht in Deutschland geimpft werden, sondern müssen sich an das schweizerische Gesundheitssystem wenden.“
Folgende Konkretisierung wurde am 29.07.2022 vom Ministerium mitgeteilt: „Personen, welche in Deutschland wohnen (auch Nicht-EU-Ausländer beispielsweise), können geimpft werden. Wohnen Personen allerdings in einem anderen Land, so müssen diese das dortige Gesundheitssystem für eine MPX-Impfung kontaktieren.“
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